Regionalbudget

Das Regionalbudget zählt zu den beliebtesten Instrumenten jeder ILE (Integrierten Ländlichen Entwicklung) in Bayern.

Mit dem Regionalbudget fördert das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kleinprojekte, die eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen und die regionale Identität stärken. Vor Ort ist die ILE Fränkische Schweiz AKTIV für die Förderung Ihres Projekts, die Beratung und die Auszahlung der Mittel zuständig.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein ehrenamtliches Auswahlgremium nach festgelegten Auswahlkritieren:

  • Wie hoch ist der Grad des bürgerschaftlichen Engagements?
  • Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Erreichung der Ziele aus dem Integrierten Entwicklungskonzept (ILEK)
  • Wie hoch ist der Innovationsgrad der beantragten Maßnahme?
  • Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Stärkung der regionalen Identität?

Besonders dem bürgerschaftlichen Engagement kommt hierbei eine große Bedeutung zu, denn durch die Mittel der ländlichen Entwicklung sollen vor allem Projekte aus der Zivilgesellschaft gestärkt werden. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Antragstellung vor allem auf diese Auswahlkriterien einzugehen.

Inspiration finden Sie bei den Projekten aus früheren Jahren.

 

Für 2024 ist der Auswahlprozess bereits abgeschlossen. Die nächste Bewerbungsphase beginnt voraussichtlich (und vorbehaltlich der Förderzusage durch das Amt für Ländliche Entwicklung) im November 2024.

Was kann gefördert werden?
  1. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Handykurse für Senioren, Feuerwehrtag für die Jugendfeuerwehr, Ausrüstung für Kulturvereine wie z. B. die Klapptstuhl KulTour)
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene (z. B. Ausstattung für Elterninitiative Wiesenttal zur Etablierung eines regelmäßigen Ferienprogramms)
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Erstellung einer Website für den lokalen Sportverein, Beachvolleyplatz, Boule-Bahn)
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung (z. B. Spielplätze, Ferienprogramme)
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Aufwertung von Wanderwegen, Infopavillon am Wanderweg in Morschreuth, denkmalgerechte Sanierung der Wartehalle am Bahnhof in Behringersmühle)
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung (z. B. ein Anhänger für die SoLaWi in Ebermannstadt)

Erfüllt Ihr geplantes Projekt eines oder mehrere dieser Ziele und liegen die Gesamtausgaben zwischen 625 und 20.000 Euro, dann kontaktieren Sie uns .

Neben Einzelpersonen und Personengesellschaften sind auch juristische Personen vom Verein über Kirchen bis zur Kommune aus dem Gebiet der ILE Fränkische Schweiz AKTIV förderfähig.

Was kann nicht gefördert werden?

Bereits laufende Projekt und im weitesten Sinne kommerzielle Projekte (mit Ausnahme der Grundversorgung).

Wie funktioniert’s?
  1. Sie lassen sich vom ILE-Management beraten, ob Ihre Projektidee förderfähig ist. Das ist nicht verpflichtend, aber sinnvoll.
  2. Sie stellen einen Antrag auf Förderung und schicken ihn per E-Mail an das ILE-Management.
  3. Alle eingereichten Projektanträge werden vom Entscheidungsgremium anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
  4. Nach einer positiven Entscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Fränkische Schweiz AKTIV und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
  5. Nach Unterzeichnung der Verträge können Sie mit Ihrem Projekt starten. – Denken Sie aber daran, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Unser Zuschuss fließt erst am Jahresende.
Wichtige Termine und Formulare!
  • Im Herbst des laufenden Jahres: Ihr Antrag – die Förderanfrage – muss ausschließlich per Mail an die Allianzmanagerin geschickt werden (Corinna.brauer@ile-fsa.de). Dieses Formular, das Kleingedruckte und die offiziellen Bestimmungen finden Sie ››› hier. Bitte beachten Sie den Förderaufruf auf unserer Webseite und in den Mitteilungsblättern.
  • Bis 31. Januar des folgenden Jahres hat die ILE über Ihre Förderung entschieden.
  • Bis 21. September ist Ihr Projekt abgeschlossen und bezahlt, und die Rechnungen werden zusammen mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht.
  • Bis 31. Dezember haben Sie spätestens Ihren Zuschuss von der ILE erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden können bis zu 70 % der förderfähigen Nettokosten (etwa 60 % der förderfähigen Gesamtkosten). Die Höchstsumme liegt bei 10.000 €. Sollten die tatsächlichen Gesamtkosten eines bewilligten Projektes niedriger ausfallen, wirkt sich das auf die Fördersumme aus.

Die Einholung eines Angebots ist für die Bewerbung nicht zwingend, aber für eine realistische Planung sehr zu empfehlen.

Die ILE unterstützt Sie!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Idee förderwürdig ist oder Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.

Das Kleingedruckte …

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z. B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 70 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Auch eine Kombination mit der Förderung des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Formulare
Ihre Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin Regionalbudget

Allianzmanagerin Corinna Brauer

Telefon: 09194 – 979 94 28
E-Mail: corinna.brauer@ile-fsa.de

ILE Fränkische Schweiz AKTIV e.V.
Kirchenplatz 2
91320 Ebermannstadt