Kernwegenetzkonzept

Die Region auf neuen Wegen

Während die landwirtschaftlichen Maschinen immer schwerer und schneller werden, nutzen auch immer mehr Radfahrer, Jogger und Wanderer die Wirtschaftswege in der Freizeit. Das vorhandene Wegenetz ist für diese gemeinsamen Nutzungen jedoch noch nicht ausgelegt.

Daher haben zehn Kommunen der ILE Fränkische Schweiz AKTIV im Sommer 2020 das Projekt „Kernwegekonzept“ gestartet – unsere Kommunen Gößweinstein und Waischenfeld haben bereits ein Kernwegekonzept mit der ILE „Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz“ bzw. der ILE „Rund um die Neubürg erstellt“. In Waischenfeld wird derzeit die erste Maßnahme realisiert, mit dem Ziel, die landwirtschaftlichen Hauptwege zu identifizieren und an die gegebenen Bedürfnisse anzupassen.

Im Sommer 2023 soll das Projekt in unserer ILE abgeschlossen sein. Das fertige Konzept wird Umsetzungsempfehlungen und Kostenschätzungen enthalten, und es dient als Voraussetzung für hohe Förderungen für die Straßensanierung und den Straßenbau.

Um was geht es?

Ziel des Kernwegenetzkonzeptes ist der bedarfsgerechte Ausbau der wichtigsten Gemeindeverbindungsstraßen sowie der öffentlichen Feld- und Waldwege zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Verkehrs – und zwar im Einklang mit landschaftspflegerischen Aspekte sowie dem Artenschutz.

So wie alle Straßen müssen auch die Wege durch Wald und Flur regelmäßig ertüchtigt werden. Gerade auf dem Land sind sie ein wichtiger Teil der Infrastruktur und Voraussetzung dafür, dass die Landwirte weiterhin ihre Flächen bewirtschaften können.

Die sog. Kernwege sollen das bestehende Netz an übergeordneten Straßen verdichten und dabei gemeindeübergreifend verbinden.

Neu ist aber, dass ein Kernweg nicht in jedem Fall eine asphaltierte Tragschicht von 3,5 m Breite hat und bis zu einer Achslast von 11,5 t ertüchtigt sein muss. Das Amt für Ländliche Entwicklung betont, dass der Ausbau „bedarfsgerecht“ und unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Aspekte erfolgen soll.

Was bisher geschah – die Konzeptionsphase

2022 wurden die in Frage kommenden Wegeverbindungen identifiziert und in jeder Gemeinde mit diversen Interessensvertretern von der Landwirtschaft bis zum Umweltschutz erörtert und bei Ortsterminen diskutiert. Es folgte die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sowie der Höheren Naturschutzbehörde (HNB). Die Vorbereitungen endeten mit einer bautechnischen Erfassung der geplanten Wege und der Kartierung.

Mit der Konzepterstellung wurde die BBV LandSiedlung beauftragt. Der Dienstleister hat umfangreiche Erfahrungen im Ausbau ländlicher Kernwegenetze. Durch die Zusammenarbeit in der ILE Fränkische Schweiz AKTIV sinken die Kosten pro Kommune deutlich, zudem wird die Konzepterstellung zu 75 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken gefördert. Auch bei der Umsetzung des Konzeptes wird sich die Zusammenarbeit im Gemeindeverbund positiv auf die Förderhöhe auswirken.

Das Konzept stellt zunächst die Planungsgrundlage für den Ausbau der Wegeverbindungen dar. Vor dem Ausbau muss dann für jeden Weg eine bedarfs- und landschaftsgerechte Detailplanung stattfinden. Je nach Einstufung können bis zur Ertüchtigung einzelner Wegabschnitte mehrere Jahre vergehen. Durch die Aufnahme in das Konzept wurde jedoch schon eine spätere Förderung durch Zuschüsse sichergestellt.

FAQ – Fragen und Antworten zum Kernwegenetz

Wozu brauchen wir ein Kernwegenetzkonzept?

In unserem ILE-Gebiet hat die Landwirtschaft eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft. Die Wertschöpfung der Landwirtschaft soll durch die regionale Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sowie durch den Aufbau agrartouristischer Angebote erhöht werden. Ein leistungsfähiges Wegenetz ist dabei von zentraler Wichtigkeit.

Daneben spielen in der Fränkischen Schweiz auch die Themen Freizeit, Naherholung und Tourismus eine große Rolle, die nachhaltig ausgebaut werden sollen. Auch hier sind die Wege Träger der Entwicklung.

Beiden Bereichen unter den Maßgaben von Landschaftsplanung und Umweltschutz gerecht zu werden, ist das Ziel des Kernwegenetzkonzepts.

Wie viele Kilometer Kernwege sind geplant?

Eine Ausbaulänge kann aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes des Kernwegenetz-Konzeptes noch nicht genannt werden. Es kursieren Kilometerangaben von 313 km, die jedoch nicht korrekt sind, und auf einem Schreibfehler der ALE Oberfranken basieren:

„Bei der genannten Weglänge von 313 km Kernwegen in der ILE „FS AKTIV“ handelt es sich um eine unrichtige Angabe im Landkreisbericht 2019 für Forchheim des ALE Oberfranken. Richtig ist vielmehr, dass das Gebiet der ILE „FS AKTIV“ mit seinen 12 Mitgliedskommunen eine Gesamtfläche von 313 km² umfasst. Der Irrtum wird bedauert.“

Welche Beschaffenheit werden die zukünftigen Kernwege haben (Asphalt, Schotter)…?

Die Beschaffenheit der Wege wird erst während der Planungsphase des Ausbaus festgelegt. Generell sind verschiedene Ausbauarten denkbar. Eine Asphaltierung der Wege ist keine Voraussetzung mehr für eine Bezuschussung. In begründeten Fällen kann von der Asphaltierung abgewichen werden, z. B. in besonders schützenswerten Gebieten (z.B. FFH-Gebiet) oder Bereichen des Gewässerschutzes.

Können Flächeneigentümer zwangsenteignet werden?

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der spätere Ausbau der geplanten Kernwege kann als sogenanntes ‚vereinfachtes Verfahren‘ nach § 86 FlurbG durchgeführt werden, dies ist allerdings nur eines von mehreren möglichen Umsetzungsmodellen (Infrastrukturmaßnahme außerhalb des FlurbG – ‚Gemeindemodell‘, vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG – ‚Bodenordnungsmodell‘, Regelverfahren nach §§ 1, 4, 37 FlurbG).

Sollte ein vereinfachtes Verfahren für einen Wegebau seitens des ALE bzw. der betroffenen Kommunen favorisiert werden, bedeutet dies keine Flurbereinigung im klassischen Sinne.

Das Verfahrensgebiet ist bei dem sog. ‚Bodenordnungsmodell‘ räumlich auf den zum Ausbau vorgesehenen Weg, bei Bedarf auf die angrenzenden Grundstücke und die für landespflegerische Maßnahmen erforderlichen Flächen beschränkt.

Soweit Teilflächen aus den angrenzenden Grundstücken für den Ausbau benötigt werden, tritt die Gemeinde im Vorfeld an die Grundstückseigentümer heran und verhandelt mit diesen über eine Flächenabtretung zugunsten der Gemeinde. Voraussetzung für die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zum Zweck des Ausbaus von Kernwegen (‚Bodenordnungsmodell‘) ist, dass sich der erforderliche Grund und Boden im Gemeindeeigentum befindet bzw. die Bereitschaft der Grundeigentümer besteht, Flächen an die Gemeinde abzutreten.

Die Gemeinden übernehmen hierbei die nicht durch Zuschuss abgedeckten Kosten und stellen die für den Wegebau und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen bereit. Für die Teilnehmer am Verfahren fallen weder Kosten noch ein Landabzug an.

Wie hoch sind die Kosten der Kernwege?

Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, kann diese Frage noch nicht beantwortet werden. Jedes Kernwegekonzept ist anders und muss sich an die örtlichen Begebenheiten anpassen.

Zurzeit beträgt die Förderung der Wege 85%. Mit Fertigstellung des Konzepts haben Gemeinden nach derzeitigem Sachstand 30 Jahre Zeit, die Fördermittel abzurufen.