
Unser Beitrag zum Streuobstpakt
Rund 3.800 Streuobstbäume in der Fränkischen Schweiz
Das Wichtigste zusammengefasst:
Vor der Bestellung
- Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen oder mehrere Streuobstbäume pflanzen? Bitte informieren Sie sich vorher über den geeigneten Standort für die jeweilige Baumsorte: Weitere Infos
- Beachten Sie bitte auch die Pflanzabstände der Bäume. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Anzahl der bestellten Bäume zur Verfügung stehenden Fläche passt. Empfohlen wird je nach Sorte ein Mindestabstand von 5-20 Metern: Weitere Infos
- Ihre Bäume sollen langfristig erhalten bleiben. Deswegen gilt eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren, d.h. so lange muss der Baum mindestens bei Ihnen stehen. Das Amt für ländliche Entwicklung führt stichprobenartig Kontrollen durch. Wird ein Baum in dieser Zeit entfernt, kann das Amt für ländliche Entwicklung die Zuwendung anteilig zurückfordern. Die ILE Fränkische Schweiz AKTIV übernimmt in diesem Fall nicht die Haftung.
- Für geförderte Bäume, die absterben, wird kein Ersatz bereitgestellt. Alle Förderkriterien können Sie hier nachlesen.
Die Bestellung
- Die Bestellung erfolgt digital oder mit Hilfe des PDF-Bestellformulars.
- Das ILE-Management bestellt die Bäume gesammelt bei der Baumschule und übernimmt die Abwicklung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung.
Die Pflanzzeit
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Wenn Sie Ihren Bäumen einen guten Start „ins Leben“ außerhalb der Baumschule geben möchten, ist es wichtig, dass die Vorbereitungen und Pflege optimal sind. Schließlich kann ein Hochstammobstbaum gut und gern 100 Jahre alt werden. Wir empfehlen Ihnen hierfür den Besuch eines Pflanzkurses. In den Streuobstpflanzregeln finden Sie einige Basisinformationen zur korrekten Pflanzung.
- Im November erfolgt die Ausgabe der Bäume an einem zentralen Ort in Ihrer jeweiligen Kommune. Sie werden rechtzeitig per Mail darüber informiert.