+++ Achtung: Bestellzeitraum für Herbst 2024 geschlossen +++

Unser Beitrag zum Streuobstpakt

Rund 1.800 Streuobstbäume in der Fränkischen Schweiz

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände im Freistaat leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die Bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. Hierfür wurde das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gestartet. Gefördert wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (wie Wühlmauschutz, Pflock oder Strick).

In diesem Jahr wollen die zwölf Kommunen der ILE Fränkische Schweiz AKTIV wieder Ihre Obstbäume finanzieren. Pflanzen Sie mit!

Egal ob Verein, Familie oder Landwirt … Sie alle können mitmachen!

Sie haben ein Grundstück, einen Garten, einen Wald oder eine Wiese, wo Sie gern mindestens einen Obstbaum pflanzen möchten? Dann melden Sie sich bis 4. August bei uns. Wir wickeln für Sie das Finanzielle mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken ab. Im November werden die Bäume im jeweiligen Gemeindegebiet verteilt (Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern und auf dieser Seite).

Wer letztes Jahr Bäume bestellt hat und diese noch nicht geliefert werden konnten, wurde automatisch für die Lieferung 2024 vorgemerkt. Falls Sie von dieser Bestellung zurücktreten möchten, melden sie sich bitte unter julia.petschler@ile-fsa.de.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Vor der Bestellung

  • Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen oder mehrere Streuobstbäume pflanzen? Bitte informieren Sie sich vorher über den geeigneten Standort für die jeweilige Baumsorte: Weitere Infos
  • Beachten Sie bitte auch die Pflanzabstände der Bäume. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Anzahl der bestellten Bäume zur Verfügung stehenden Fläche passt. Empfohlen wird je nach Sorte ein Mindestabstand von 5-20 Metern: Weitere Infos
  • Ihre Bäume sollen langfristig erhalten bleiben. Deswegen gilt eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren, d.h. so lange muss der Baum mindestens bei Ihnen stehen. Das Amt für ländliche Entwicklung führt stichprobenartig Kontrollen durch. Wird ein Baum in dieser Zeit entfernt, kann das Amt für ländliche Entwicklung die Zuwendung anteilig zurückfordern. Die ILE Fränkische Schweiz AKTIV übernimmt in diesem Fall nicht die Haftung.
  • Für geförderte Bäume, die absterben, wird kein Ersatz bereitgestellt. Alle Förderkriterien können Sie hier nachlesen.

Die Bestellung

  1. Die Bestellung erfolgt digital oder mit Hilfe des PDF-Bestellformulars.
  2. Das ILE-Management bestellt die Bäume gesammelt bei der Baumschule und übernimmt die Abwicklung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung.

Die Pflanzzeit

  1. Wenn Sie ihren Bäumen einen guten Start „ins Leben“ außerhalb der Baumschule geben möchten, ist es wichtig, dass die Vorbereitungen und Pflege optimal sind. Schließlich kann ein Hochstammobstbaum gut und gern 100 Jahre alt werden. Wir empfehlen Ihnen hierfür den Besuch eines Pflanzkurses. In den Streuobstpflanzregeln finden Sie einige Basisinformationen zur korrekten Pflanzung.

  2. Im November erfolgt die Ausgabe der Bäume an einem zentralen Ort in Ihrer jeweiligen Kommune. Sie werden rechtzeitig per Mail darüber informiert.